Am 25. April hatte eine Ungarndeutsche um eine Geburtsurkunde gebeten, die ihren Namen auf Deutsch enthält und deutschsprachig ist (um eine sg. Nationalitätengeburtsurkunde). Derartige Anträge werden durch das ungarische Gesetz ermöglicht: Anyakönyvi eljárásról szóló 2010. évi I. tv. 46. § (1) (Gesetz über das Standesregister).
Die Standesbeamtin von Dombóvár kannte diese Möglichkeit nicht, wobei das noch akzeptabel wäre; leider gibt es immer weniger Anträge, da viele nicht wissen, dass es so eine Möglichkeit gibt. Weder der ungarische Staat, noch die Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen werben für diese Art der Geburtsurkunde. Die Standesbeamtin wollte der Ungarndeutschen vom Antrag abraten, da „diese Möglichkeit nicht existiert”. Als die Antragstellerin um eine schriftliche Erklärung bat, hat sich die Stimmung geändert: Die Beamtin wollte eine Kontaktmöglichkeit der Antragstellerin; sie wollte sich erkundigen, ob es die Möglichkeit einer deutschen Geburtsurkunde überhaupt gibt. Sie hat der Antragstellerin versprochen, sich noch innerhalb derselben Woche zu melden. Nun hat die Antragstellerin keine offiziellen Dokumente mit ihrem neuen Namen. Unglaublich… aber das kann jeden Tag in der ungarischen Bürokratie passieren.
Eine Äußerung, die während des Verfahrens von der Beamtin getätigt wurde, war aber besonders schockierend: Sie hat um eine mündliche Erklärung von der Antragstellerin gebeten, wieso sie eine solche Geburtsurkunde will, da sie ja „magyar” geboren ist. Und das geschieht im Jahr 2017 – nicht 1930.