Die geplante Modifizierung des Nationalen Erziehungs- und Bildungsgesetzes (Jahr 2011, Nr. CXC) stieß im Kreis der Akteure des deutschen Nationalitätenbildungswesens auf starkes Echo und löste Empörung aus. Laut des Modifizierungsvorschlags Nr. T/6457 träten mehrere Verordnungen außer Kraft – unter anderem auch Absatz 9c) des Paragrafen 84 –, was die Rechte der Nationalitäten beschränken würde: Das Zustimmungsrecht bezüglich der Ernennung von Schulleitern solle nämlich wegfallen.
Die Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen formulierte ihren diesbezüglichen Standpunkt: Für die ungarndeutsche Gemeinschaft ist die Maßnahme, dass ein im Bildungswesen seit 1993 vorhandenes Partizipationsrecht verschwindet oder eine Änderung erfährt, nicht akzeptabel. Wir bestehen darauf, dass Absatz 9c) des Paragrafen 84 des Nationalen Erziehungs- und Bildungsgesetzes (Jahr 2011, Nr. CXC) auch weiterhin gültig bleibt.
Nach der Veröffentlichung der Vorlage formulierte die LdU ihre Ablehnung und ließ diese ihrem Parlamentsabgeordneten sowie dem Ausschuss der Nationalitäten zukommen, und zwar mit dem ausdrücklichen Wunsch, unsere Interessen bei den Parlamentsdiskussionen in diesem Sinne zu vertreten.
Ibolya Hock-Englender, Vorsitzende der Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen