Schandfleck

Von Dr. Jenő Kaltenbach

Vor 75 Jahren, am 22. Dezember 1945, verabschiedete die damalige ungarische Regierung auf Grundlage des Prinzips der Kollektivschuld die Regierungsverordnung über die Vertreibung derjenigen Ungarndeutschen, die sich bei der Volkszählung zu ihrer ethnischen Identität bekannt haben. Merkwürdigerweise hat dieselbe Regierung nur 6 Monate früher in Bezug auf den Holocaust die Anwendung dieses Prinzips für ewig und immer verurteilt. Um im Bild zu sein: Es wäre so, als ob Rumänien diejenigen Madjaren, die sich für die Partei der Siebenbürgen-Madjaren RMDSZ abgestimmt haben, oder diejenigen, die damals die Wiener Schiedssprüche über die Rückgabe von Nord-Siebenbürgen an Ungarn guthießen, vertreiben würde.

Das Gemeinsame bei beiden bedauerlichen Ereignissen ist der feige Versuch die Verantwortung für die Schandtat anderen in die Schuhe zu schieben – beim Holocaust den Deutschen, bei der Vertreibung den Siegermächten.
Wir waschen unsere Hände in Unschuld…

Um sachlich gerecht zu bleiben muss man auch die Tatsache erwähnen, dass es auch solche gab, die trotz der antideutschen Hetzkampagne in der Presse, mit der Vertreibung nicht einverstanden waren, ja sogar öffentlich protestiert haben. Es gab sogar zwei Minister, die bei der Verabschiedung mit Nein gestimmt haben, namentlich der Minister für Versorgung, Károly Bárányos von der Kleinlandwirtepartei, und der Justizminister, István Riesz von den Sozialdemokraten.

Genauso protestierte auch die Katholische Kirche sowie manche Vertreter der ungarischen intellektuellen Elite wie zum Beispiel der bekannte Jurist und Politologe István Bibó.

Es ist eine Merkwürdigkeit, dass, obwohl das Parlament den 19. Januar, den Beginn der Umsetzung der Vertreibung, zum offiziellen Erinnerungstag erklärt hat, und dieser auch jährlich abgehalten wird, die offizielle Vertretung der Restungarndeutschen, die LdU, an den gestrigen Tag nicht einmal in Form einer Erklärung zu erinnern vermochte.

Bild: Globetrotter19/wikipedia.de

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