Deutsch-dänisches Minderheitenmodell wurde UNESCO-Kulturerbe

Das deutsch-dänische Grenzland ist in Deutschland als „immaterielles Kulturerbe“ anerkannt worden. Dies haben die deutsche UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz mitgeteilt. „Das Expertenkomitee würdigt diesen Vorschlag als beispielhaft für ein friedliches Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen in Grenzgebieten“, heißt es in einem Schreiben der deutschen UNESCO-Experten an den Sydslesvigsk Forening (SSF), und den Bund Deutscher Nordschleswiger (BDN).

Die beiden Organisationen der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein und der deutschen Minderheit in Süddänemark hatten Anfang 2018 gemeinsam in Deutschland und Dänemark beantragt, das Zusammenleben von Mehrheiten und Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzland als immaterielles Kulturerbe anzuerkennen.

Es wird nun als „gutes Praxisbeispiel“ in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Dänemark hat es bereits auf die nationale Liste gesetzt.

„Wir freuen uns enorm. Mit dem Minderheitenmodell im deutsch-dänischen Grenzland haben wir etwas erreicht, das sich wirklich sehen lassen kann. Es ist unseren Vorfahren gelungen, eine Kluft zu überwinden, die in vielen anderen Teilen Europas und der Welt unüberwindlich erscheint. Der Kulturerbe-Status schafft Aufmerksamkeit dafür, dass so etwas möglich ist“, erklärt der Vorsitzende des kulturellen Hauptverbands der dänischen Minderheit, SSF, Jon Hardon-Hansen.

Der BDN-Hauptvorsitzende Hinrich Jürgensen ergänzt: „Unser friedliches und konstruktives Zusammenleben ist in den letzten vielen Jahrzehnten stetig gewachsen und lässt die gewaltsamen und unversöhnlichen Konflikte früherer Zeiten für jüngere Generationen unwirklich erscheinen. Deshalb ist es immer wieder wichtig daran zu erinnern, wo wir herkommen und dass dies keine Selbstverständlichkeit ist. Mit dem Kulturerbestatus bekommen wir nochmals Rückenwind, um die Pflege unserer kulturellen Vielfalt auch in kommenden Generationen zu sichern.“

Der Status des immateriellen Kulturerbes schützt besondere „kulturelle Ausdrucksformen“. Seit 2014 ist bereits die friesische Tradition des Biikebrennens in Deutschland als immaterielles Kulturerbe anerkannt.

weiterlesen: https://www.nordschleswiger.dk/de/nordschleswig-daenemark-suedschleswig-international/deutsch-daenisches-grenzland-ist-unesco

Bild: www.flensburg.de

Folgen Sie uns in den sozialen Medien!

Spende

Um unsere Qualitätsarbeit ohne finanzielle Schwierigkeiten weitermachen zu können bitten wir um Ihre Hilfe!
Schon mit einer kleinen Spende können Sie uns viel helfen.

Beitrag teilen:​
Geben Sie ein Suchbegriff ein, um Ergebnisse zu finden.

Newsletter

Möchten Sie keine unserer neuen Artikel verpassen?
Abonnieren Sie jetzt!