Ombudsfrau Dr. Szalay-Sándor: die Bedeutung des Nationalitätenschulwesens

Ein Beitrag der stellvertetenden Beauftragten für die Nationalitäten anlässlich des Beginns des neuen Schuljahres, neben allgemeinen Aussagen mit bemerkenswert kritischen Erkenntnissen

„Aus der Perspektive der Bewahrung der Identität und deren steter Fortentwicklung sind für die staatstragenden Nationalitäten Ungarns die Bewahrung ihrer Identität sowie die Ermunterung der jüngeren Generationen zum Erlernen und Benutzung der Sprache der Gemeinschaft von zentraler Bedeutung”, betonte die stellvertetende Beauftragte für die Nationalitäten, Erzsébet Sándor-Szalay, auf der Schuljahreseröffnungfachkonferenz für die Nationalitäten, die am 29. August am Serbischen Nikola-Tesla-Schulzentrum mit den Schulzweigen Kindergarten, Grundschule, Gymnasium und Schülerwohnheim stattfand.

Bei der Betrachtung der Rahmen und Herausforderungen des Schuljahres 2018/19 wies die stellvertretende Beauftragte darauf hin, dass sie es für einen eindeutigen Erfolg hält, dass man dieses Jahr dank dem Pädagogischen Nationalitätenbildungszentrum die spezifischen Aufgaben des Bereichs im Rahmen einer eigenen Veranstaltung definieren und eingehend hätte analysieren können, denn dies demonstrierte die besondere Aufmerksamkeit der Bildungspolitik für die Fragen der Nationalitätenbildung und -erziehung.

Die stellvertretende Beauftragte hat in ihrem Redebeitrag auf die Bedeutung der ungarländischen Nationalitätenbildung und -erziehung, auf deren Ergebnisse und die Herausforderungen, die vor uns stehen, hingewiesen. Aus der Perspektive der Bewahrung der Identität und deren steter Fortentwicklung seien für die staatstragenden Nationalitäten Ungarns die Bewahrung ihrer Identität sowie die Ermunterung der jüngeren Generationen zum Erlernen und Benutzung der Sprache der Gemeinschaft von zentraler Bedeutung. Neben der Familie seien die wichtigsten Schauplätze der muttersprachlichen Erziehung diejenigen Institutionen, in den es möglich ist, dass der Unterricht und die Erziehung der zur Minderheitengemeinschaft gehörenden Kinder zum Teil oder ganz in der Muttersprache erfolgen.

„Laut Paragraph 12 Punkt B des Gesetzes Nr. 179/2011 über die Rechte der Nationalitäten hat jeder Nationalitätenangehöriger das Recht auf Schulerziehung und -bildung sowie kulturelle Partizipation in der Muttersprache. Nach Paragraph 19 desselben Gesetzes haben die Nationalitätengemeinschaften – als kollektives Recht – das Recht, Institutionen zu gründen und zu betreiben, deren Trägerschaft von anderen Körperschaften zu übernehmen. Die Kinder und Jugendlichen, die einer Nationalität angehören, haben einen Anspruch auf Bildung und Erziehung in Kindergärten, Grundschulen, Gymnasien und Berufsschulen, auf die Unterbringung und Betreuung in Nationalitätenschülerwohnheimen und das Recht auf Hochschulbildung. Das Recht auf den Unterricht in der Muttersprache sowie das der Gemeinschaft auf Bildungsmanagment regeln die weiteren Bestimmungen des Gesetzes detailliert. Es ist allgemein zu beobachten, dass die Kinder, die am Minderheitenunterricht teilnehmen, mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen eingeschult werden, so ist Aufgabe Nr. 1 für die Nationalitätenpädagogen die Vermittlung stabiler Sprachkenntnisse und das Förderung der Kommunikationsfähigkeit. Während Situation, Karrierechancen, Ausbildung und Nachwuchsversorgung der Nationalitätenpädagogen mit vor großen Herausforderungen steht, erfüllen sie ihre Aufgabe mit großem Pflichtbewusstsein, wofür ihnen Dank gebührt”, sagte die stellvertretende Ombudsfrau.

Erzsébet Sándor-Szalay wies auch darauf hin, dass wir zwar positive Tendenzen, eine bedeutende Entwicklung beobachten könnten, aber es auf dem Gebiet der Versorgung mit Lehrbüchern und Hilfsmitteln noch viel zu tun gäbe, insbesondere bei den Nationalitäten, die – aufgrund eines fehlenden Mutterlandes oder des gegenwärtigen Standes der Beziehungen – nicht mit Hilfe des Mutterlandes rechnen können. Das Gleiche gilt für die Lehrerbildung: Die Kontinuität in der schulischen Arbeit wird dadurch gefährdet, dass sich lediglich 4 – 6 % der Nationalitätengrundschüler für eine Nationalitätenmittelschule entscheiden, und die Lage ist noch trauriger, wenn wir die immer geringere Zahl der Abiturienten untersuchen, die sich für ein Nationalitätenlehramtsstudium entscheiden – so wie im Falle des allgemeinen Lehramtsstudiums, wo die Lage ähnlich ist. Eine detaillierte Analyse der Nationalitätenlehramtsausbildung enthält der Bericht über die Nationalitätenhochschulbildung 2017, der von der stellvertretenden Beauftragen für die Nationalitäten und dem Beauftragten für die Grundrechte gemeinsam herausgegeben wurde.

Anlässlich des Schuljahres 2018/19 hielt es die stellvertretende Beauftrage wichtig, zu betonen, dass die Nationalitätenbildungsmöglichkeiten beziehungsweise die Institutionen des Schulnetzes der Nationalitäten, die heute bereits zu großen Teilen von den Nationalitätenselbstverwaltungen getragen würden, nur dann ihre Aufgabe – die Bewahrung und Pflege der Identität der Nationalitätenangehörigen – erfüllen könnten, wenn sich die Eltern, die sich zur jeweiligen Nationalität bekennen, in immer größerer Zahl dafür entscheiden, ihre Kinder an Nationalitätenschulen anzumelden. Das Niveau des Unterrichts an den Nationalitätenschulen soll eine Garantie dafür sein, dass der Unterricht, der den Fortbestand der Nationalitätensprache und -identität sichert, gleichzeitig eine anspruchsvolle Ausbildung darstellt, die die Chance auf die Fortsetzung der schulischen Karriere birgt.

 

Quelle: Sekretariat der stellvertrenden Beauftragten für die Nationalitäten, deutsche Übersetzung: Richard Guth

 

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