+Artikeldienst der Internationalen Medienhilfe für deutschsprachige Auslandsmedien+
Die Nachrichtenagentur der deutschsprachigen Auslandsmedien befragte alle Parteien, die das Potenzial haben, in den nächsten deutschen Bundestag einzuziehen, wie sie sich für die Deutschen im Ausland und die deutsche Sprache weltweit engagieren wollen. Alle Parteien haben geantwortet und es sind große Unterschiede zu erkennen. Es ist das erste Mal, dass solch eine Befragung stattfand. Wie man an den Reaktionen ablesen kann, möchten nur zwei Parteien die Situation von Deutschen, Deutschstämmigen und deutscher Kultur im Ausland umfassend verbessern. Eine von den beiden Parteien hätte allerdings dazu in ihrer über 10-jährigen Regierungszeit seit 2005 schon viele Gelegenheiten gehabt.
Die folgende Tabelle zeigt die Parteien und ihre Antworten im Vergleich:
Ein „+” bedeutet, dass die Parteien, die Frage zustimmend beantwortet haben bzw. auf das Thema näher eingegangen sind. Ein „-” bedeutet, dass die Frage negativ beantwortet bzw. auf das Thema nicht konkret eingegangen wurde.
Die Bundestagswahl am 24. September entscheidet in einem großen Maße über die Zukunft Deutschlands. Wahlberechtigt sind einerseits im Ausland lebende deutsche Staatsbürger, die nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und bei denen dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Andererseits können auch deutsche Staatsangehörige an der Bundestagswahl teilnehmen, die noch nie im Bundesgebiet ansässig waren. Dann müssen sie aber persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sein. In diesem Fall ist eine direkte Verbindung nach Deutschland, zum Beispiel über den Arbeitgeber, notwendig. Der regelmäßige Konsum deutscher Medien reicht als Grund beispielsweise nicht aus. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Auslandsdeutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen und müssen selbst aktiv werden. Der Antrag soll unterschrieben und postalisch übermittelt werden. Er muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Weitere Informationen hier: www.bundeswahlleiter.de/
-Internationale Medienhilfe