- Parlamentarische Vertretung von Minderheiten – ein Problemfeld (fast) überall
Die Möglichkeit der Beteiligung an der demokratischen Willensbildung – also das Wahlrecht – ist eine der elementarsten und wichtigsten Bürgerrechte. Es sollte in einem demokratischen Rechtsstaat jedem zustehen. Dass die Wahlen gemäß einem allgemeinen, freien, geheimen, unmittelbaren und gleichen Wahlrecht stattfinden sollen, ist ebenfalls unstrittig im Europa des 21. Jahrhunderts. Die oben genannten Wahlgrundsätze sind an sich nicht kompliziert. Sie sind auch einwandfrei sowie relativ einfach in einem Staat zu verwirklichen, der eine homogene Bevölkerung hat. Diese muss gleichmäßig verteilt das Staatsgebiet bevölkern – ohne große regionale Unterschiede oder historisch verwurzelte Strukturen. Das einzige aber zugleich große Problem ist, dass solche Staaten nirgends existieren. Die parlamentarische Vertretung von nationalen Minderheiten stellt ein Sonderproblem der Ausgestaltung des Wahlrechts dar. So ist es auch in Ungarn: Dort existieren zwar 13 anerkannte nationale Minderheiten, die aber insgesamt nur etwa 6,5% der Bevölkerung ausmachen. So könnten die Nationalitäten nicht einfach eigene Parteien gründen und ins Parlament einziehen.
- Minderheitenselbstverwaltungen ohne parlamentarische Vertretung – die Situation in Ungarn vor 2011
Die vorherige ungarische Verfassung sah eine Beteiligung der in Ungarn lebenden nationalen und ethnischen Minderheiten an der politischen Willensbildung vor: Es handelt sich dabei um das Gesetz Nr. 20 von 1949, das 1989 umfassend reformiert wurde. Im § 68 Abs. (3) steht zu lesen: „Die Gesetze der Republik Ungarn gewährleisten die Vertretung der nationalen und ethnischen Minderheiten, die auf dem Gebiet des Landes leben.“ Das Gesetz über die Wahl der Landtagsabgeordneten (Gesetz Nr. 34 von 1989) sah jedoch keine besondere Regelung für die Vertretung der nationalen Minderheiten im ungarischen Parlament vor. Dies wurde sowohl von den Minderheiten selbst als auch von Experten und Wissenschaftlern bemängelt – auch das Verfassungsgericht stellte diesbezüglich Verfassungswidrigkeit durch Unterlassen fest. Geändert wurde das Gesetz trotzdem in den zwei Jahrzehnten nach der demokratischen Transition nicht: Die Minderheiten – so auch die Ungarndeutschen – blieben ohne parlamentarische Vertretung. Natürlich wurden die Möglichkeiten der Interessenvertretung der Nationalitäten durch das System der Minderheitenselbstverwaltungen (später Nationalitätenselbstverwaltungen) erheblich verbessert – sowohl auf lokaler als auch auf regionaler Ebene sowie auf Landesebene.
- Neue Regelung, neue Möglichkeiten – mit neuen Problemen
Zu einer Änderung kam es nach dem erdrutschartigen Wahlsieg der Partei FIDESZ 2010. Sie verfügte fortan über eine verfassungsändernde Mehrheit im Parlament und beschloss im Herbst 2010 eine neue Verfassung für Ungarn: Das neue ungarische Grundgesetz aus dem Jahre 2011 garantiert im Artikel XXIX (29) die Rechte der autochthonen Minderheiten im selben Umfang wie die Verfassung zuvor, die etwas schwammig formulierte „Gewährleistung der Vertretung“ wurde in den neuen Text jedoch nicht aufgenommen. Im Zuge der Reform des ungarischen Wahlrechts wurde das Parlament auf 199 Abgeordnete verkleinert. Dabei wurde auch die Möglichkeit der parlamentarischen Vertretung der nationalen Minderheiten geregelt. Die von der jeweiligen Landesselbstverwaltung gestellte Nationalitätenliste kann ein Mandat durch eine sogenannte präferenzielle Quote (Vorzugsmandat) erlangen. Es wird so berechnet, dass alle auf die Listen abgegebenen Mandate und die Reststimmen der Einzelwahlkreise zusammengezählt und erst durch 93 und dann durch 4 geteilt werden. Das neue Gesetz über die Parlamentswahlen (Gesetz Nr. 203 von 2011) wurde 2011 verabschiedet, 2014 wurden die ersten Wahlen gemäß den neuen Regeln abgehalten.
Friede, Freude, Eierkuchen und Nationalitätenabgeordnete, könnte man meinen. Doch das System steht seit der Verabschiedung unter Kritik – sowohl unter theoretischen Gesichtspunkten als auch bezüglich der tatsächlichen Ausführung.
Der erste Kritikpunkt betrifft ein fundamentales strukturelles Problem: Die präferenzielle Quote betrug bei den letzten drei Wahlen, bei der sie ermittelt wurde, 23.000-24.000 Stimmen. So viele Stimmen wären nötig für ein Mandat der jeweiligen Nationalitätenliste. Wenn wir die Volkszählungsdaten anschauen, wird klar, dass von den 13 anerkannten Minderheiten acht schon rein rechnerisch keine Chance haben, auf diesem Wege ein Mandat für ihre Nationalitätenliste zu erlangen, weil sie weniger Mitglieder verzeichnen können als 23.000-24.000 Personen. Die slowakischen, rumänischen und kroatischen Gemeinschaften bestehen aus mehr als 20.000 Mitgliedern, allerdings sind sie nicht alle im Wahlalter. Von denen wiederum, die ein Wahlrecht haben, registrieren sich nicht alle als Nationalitätenwähler für die Parlamentswahlen. Von denen, die registriert sind, nehmen nicht alle an den Wahlen teil. Im Endeffekt haben nur die zwei größten Minderheiten – die Roma und die Ungarndeutschen – eine Chance auf ein Vorzugsmandat. Die Roma-Minderheit strebt dieses jedoch nicht wirklich an: 2022 stellte die völlig zerstrittene Landesselbstverwaltung der Roma nicht einmal eine Nationalitätenliste. So erlangte bislang nur zweimal ein Nationalitätenabgeordneter ein Mandat – jeweils der Spitzenkandidat der Landesliste der Ungarndeutschen Emmerich Ritter: bei den Wahlen 2018 und 2022 mit 26.477 bzw. 24.630 Stimmen. Die Zahl der registrierten Nationalitätenwähler betrug beide Male mehr als 30.000. Alle anderen Spitzenkandidaten der Minderheitenlisten erlangten kein Mandat und wurden damit Sprecher der jeweiligen Nationalität im Parlament, mit Rede- aber ohne Stimmrecht.
Das zweite oft angesprochene Problem ist, dass die registrierten Nationalitätenwähler für ihre Entscheidung zugunsten der Nationalitätenliste ihre Zweitstimme „opfern“ müssen. Damit können sie keine Stimme für die Landesliste der Parteien abgeben. Sie bekommen also einen Stimmzettel mit einer einzigen Rubrik, wo sie ein X setzen können. Die Minderheitenlisten werden zwar von den Landesselbstverwaltungen zusammengestellt, aber die Angehörigen der Nationalitäten haben darauf nur indirekten Einfluss, die Auswahl der Kandidaten erfolgt in der Regel wenig transparent. Die LdU erließ zwar 2021 eine eigene Satzung über das Zusammenstellungsverfahren der Liste, überraschte aber mit Georg Gallai als Spitzenkandidat für die Wahl 2026 nicht nur Außenstehende, sondern auch einen nicht unbeträchtlichen Teil der „ungarndeutschen Öffentlichkeit“ – wenn man überhaupt über so etwas reden kann. Dass Ladislaus (László) Kreisz – Vorsitzender des Landesrates der Ungarndeutschen Chöre, Kapellen und Tanzgruppen – ebenfalls solche Ambitionen hegte, hörte man nur so nebenbei.
2022 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in seinem Urteil nach einer Klage von Mitgliedern der griechischen Minderheit in Ungarn festgestellt, dass die gegenwärtige ungarische Regelung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Diese Regelung diskriminiert Mitglieder von bestimmten Minderheiten und schließt sie aus der politischen Willensbildung aus. Das Urteil ist seit dem Frühjahr 2023 rechtskräftig. Das Gesetz über die Parlamentswahlen wurde seitdem zwar mehrmals geändert, aber die beanstandete Regelung blieb weiterhin in Kraft -.da die Regierungsparteien über die nötige Zweidrittelmehrheit im Parlament verfügen. Im Rahmen des gegenwärtigen Gesetztes ist eine Behebung des Problems kaum zu verwirklichen, denn die Mehrheit der Nationalitäten in Ungarn ist zahlenmäßig so klein, dass kaum eine Präferenzquote ihnen helfen würde. Die Abschaffung der Registrierungspflicht würde aus demselben Grund keine Abhilfe schaffen. Möglich wäre die weitere Herabsetzung der Präferenzquote. Das würde aber unter Umständen dazu führen, dass die Stimme der Nationalitätenwähler ein viel größeres Gewicht hätte und damit die Gleichheit – als wichtigen Wahlgrundsatz – verletzen würde. Ein „Doppelstimmrecht“ für registrierte Nationalitätenwähler – also je eine Listenstimme für die Parteilisten und eine für die Nationalitätenliste – würde ebenso die Gleichheit der Wahl gefährden. Für die kleinen Minderheiten würde eine sehr niedrige Präferenzquote zwar eine echte Möglichkeit bieten, wäre aber doppelt problematisch. Weitere Ideen wie gemeinsame Abgeordnete für mehrere Minderheiten oder die Einführung einer zweiten Parlamentskammer – wo die nationalen Minderheiten und auch die Auslandsmadjaren eine Vertretung bekommen könnten – sind entweder wenig praktikabel (wie kann man gleichzeitig mehrere Minderheiten vertreten? Wer würde die Listen aufstellen?) oder im gegebenen politischen Umfeld unrealistisch.
In anderen Ländern – so in der Bundesrepublik Deutschland – gilt die Regelung (siehe SSW in Schleswig-Holstein), dass die Minderheitenparteien Parteilisten aufstellen und dabei von der Sperrklausel befreit sind. Diese Regelung wäre in Ungarn kaum praktikabel, denn die mathematische Quote wäre für die meisten Minderheiten (wohl auch für die Ungarndeutschen) ebenfalls eine unüberwindbare Hürde.
- Neu entfachte Diskussionen und schwindende Nationalitätenwähler
Die Diskussion um den ungarndeutschen Nationalitätenabgeordneten entfaltete sich in den letzten Monaten auf mehreren Ebenen. Das hängt wohl damit zusammen, dass die kommenden Wahlen mehr Spannung und einen viel offeneren Ausgang versprechen als die letzten vier Parlamentswahlen. Für eine gewisse Empörung in ungarndeutschen Kreisen sorgten im letzten Sommer die Wissenschaftler Balázs Dobos und András László Pap vom Rechtswissenschaftlichen Institut des HUN-REN- Forschungsnetzwerks (heute Sozialwissenschaftliches Forschungszentrum der Universität ELTE). Beide international anerkannten Forscher des Verfassungsrechts untersuchten in einem Konzeptpapier (working paper, MTA Law Working Papers 2025/8: Etnokorrupció és választási visszaélések: Meghekkelhető-e a 2026-os parlamenti választás?) die Möglichkeit eines „Wahlhacks“ und einer „Ethnokorruption“. Ihre Hypothese ist, dass politische Parteien oder Interessengruppen die Präferenzquote missbrauchen könnten, indem sie Menschen dazu bewegen, sich für eine bestimmte Nationalität als Wähler zu registrieren. So könnte man mit relativ wenigen Stimmen ein Mandat zu erzielen. Diese Hypothese richte sich jedoch gar nicht gegen die ungarndeutsche Liste – auch wenn festgestellt wurde, dass der deutsche Nationalitätenabgeordnete früher aktiver Politiker von FIDESZ war und stets mit der FIDESZ-Fraktion abgestimmt hat. Damit wurde aber nichts Neues oder Unwahres gesagt. Aktuell zeichnet sich jedoch nicht ab, dass die präferenziellen Mandate der Nationalitäten so missbraucht werden. Genau zwei Monate vor der Wahl deutet bei den 11 Nationalitäten, die unter „normalen Umständen“ keine Chance für ein Parlamentsmandat hätten, nichts darauf hin, dass es Bestrebungen gäbe, die Zahl der registrierten Wähler zu erhöhen . Stand 12. Februar sind alle diese 11 Nationalitäten weit von einem Vorzugsmandat entfernt: Die drittgrößte Anzahl an Nationalitätenwählern verzeichnet die kroatische Minderheit, mit gerade mal 2349 registrierten Wählern.
Gleichzeitig wurde diskutiert, ob es zu einer Situation kommen könnte, in der der Nationalitätenabgeordnete der Deutschen das „Zünglein an der Waage“ wäre. Wie würde bzw. sollte sich in diesem Fall der deutsche Nationalitätenabgeordnete verhalten? Der bisherige Abgeordnete Emmerich Ritter war stets treuer Unterstützer der FIDESZ – auch in heiklen oder umstrittenen Fragen. 2026 wird er nicht mehr antreten. Georg Gallai – bislang Mitarbeiter von Ritter – setzt laut seiner bisherigen Aussagen auf Meinungsaustausch und Konsultationen. Er betont, dass man zwar „aus der Opposition keine Minderheitenpolitik betreiben kann“ – aber die eine oder andere Partei nicht pauschal mit seiner Stimme rechnen könne.
Die Frage ist jedoch, ob überhaupt ein ungarndeutscher Abgeordneter ins Parlament kommen wird. Die Zahl der registrierten Nationalitätenwähler ging in den letzten Wochen stark zurück – betrug die Zahl am 12. Februar 28.117 Personen, so am 14. Februar gar nur 28.002. Über die Ursachen wird eher spekuliert, warum sich hunderte bisherige Nationalitätenwähler entschieden haben, ihre Registrierung zurückzunehmen und am 12. April für eine der Parteilisten zu stimmen. Die wichtigste Ursache ist wohl, dass den Wahlen zugunsten von Parteien jetzt eine größere Bedeutung beigemessen wird und das Ergebnis viel offener ist als bei den letzten vier Wahlen. Teilweise kann auch angenommen werden, dass ein Teil der ungarndeutschen Gemeinschaft mit dem bisherigen Abgeordneten und seinem Stimmverhalten unzufrieden ist. Ein anderer Aspekt ist, dass mit der neuen Oppositionspartei Tisza eine eher Mitte-Rechts ausgerichtete Partei aufgetreten ist. Jetzt gibt es für die traditionell eher konservativen ungarndeutschen Wähler eher eine Alternative als die links oder liberal gesinnten bisherigen Oppositionsparteien.
Die ungarndeutsche Gemeinschaft ist in dieser Hinsicht gespalten, das zeigen die ungewohnt hitzigen Diskussionen auf den ungarndeutschen Social-Media-Kanälen.
Die Frage, ob der Rückgang der Registrationen gestoppt werden kann, ist momentan nicht absehbar. Georg Gallai ist sehr aktiv, auch die Social-Media-Kanäle von deutschen Organisationen wurden mit entsprechenden Inhalten geflutet. In den letzten Tagen hört man vermehrt über Veranstaltungen, wo die Wähler vom Kandidaten und von den Vertretern der LdU gezielt angesprochen werden. Ob solche Aktivitäten ursprünglich erst in der Kampagne geplant waren oder die schlechten Zahlen eine Erhöhung der Aktivität hervorgerufen haben, ist schwer zu sagen. Für die Wahlen am 12. April ist eine hohe Wahlbeteiligung vorausgesagt, folglich wird die präferenzielle Quote für die Nationalitäten womöglich höher sein als bei den letzten Wahlen. Die 2022 erzielten etwa 24.600 Stimmen können zu wenig sein – und die wurden bei mehr als 30.000 registrierten Wählern erzielt. Es geht also nun für die LdU und ihren Kandidaten zum einen darum, möglichst viele Ungarndeutsche zu überzeugen, ihre Registrierung nicht zurückzuziehen oder sich eventuell neu oder wieder registrieren lassen. Zum anderen müssen die vorhandenen Wähler mobilisiert werden. Sollte bei den gegenwärtig etwa 28.000 Wählern die präferentielle Quote gleich bleiben, wäre eine Wahlbeteiligung von 88 % der Nationalitätenwähler erforderlich, um wieder einen Abgeordneten und nicht nur einen Fürsprecher ins Parlament schicken zu können. Wie die Gewinnung neuer und Mobilisierung vorhandener Wähler klappt, bleibt abzuwarten. Die Wahlen am 12. April werden auch aus Sicht der ungarndeutschen Gemeinschaft spannend und richtungsweisend sein.
Bild: Tim Reckmann – https://www.flickr.com/photos/foto_db/46871452315